Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitsschuhechef.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Arbeitsschuhechef.de)

Kapitel I Allgemeines

Artikel 1 Anwendbarkeit dieser Bedingungen und Definitionen

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen, im Folgenden "Bedingungen" genannt, gelten für alle Verträge, die Arbeitsschuhechef mit Kunden, wie in diesen Bedingungen definiert, abschließt.

1.2. Der "Vertrag" ist das Konsens- oder Rechtsverhältnis zwischen Arbeitsschuhechef und dem Kunden, für das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Daher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle Angebote und Rechnungen von Arbeitsschuhechef.

1.3. Der "Auftraggeber" ist die (juristische) Person oder Organisation, die Produkte von Arbeitsschuhechef kauft.

1.4. "Produkte" bezeichnet alle Artikel, die von Arbeitsschuhechef im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit verkauft werden.

1.5. Wenn in diesen Bedingungen oder im Vertrag auf eine international definierte Klausel (z.B. EXW, CIF, DDP usw.) Bezug genommen wird, hat diese Klausel die Bedeutung, die ihr gemäß den von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten Incoterms 2000 zukommt.

1.6. Schriftliche Klauseln zwischen Arbeitsschuhechef und einem Kunden, die ausdrücklich von diesen Bedingungen abweichen, oder schriftliche Angebote von Arbeitsschuhechef, einschließlich, aber nicht beschränkt auf regelmäßig veröffentlichte Preislisten, zum Beispiel in Bezug auf Rabatte, Zahlungsbedingungen, Mindestbestellmengen, Transportkosten usw., haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Bedingungen, die dieselben Themen behandeln, und gehen diesen vor. Durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitsschuhechef und einem Kunden können Bestimmungen dieser Bedingungen auch ganz oder teilweise als nicht anwendbar auf den betreffenden Vertrag erklärt werden.

 

1.7. Wenn diese Bedingungen jemals für einen Vertrag zwischen Arbeitsschuhechef und einem Kunden gegolten haben, gelten diese Bedingungen immer für zukünftige und/oder nachfolgende Verträge zwischen Arbeitsschuhechef und Kunden, auch wenn sie sich nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen beziehen.

 

Kapitel II Verkaufsbedingungen

Artikel 2 Angebote und Aufträge

2.1. Alle Angebote von Arbeitsschuhechef, die mündlich oder schriftlich abgegeben werden, einschließlich der in einer Preisliste enthaltenen Angebote, sind unverbindlich, es sei denn, Arbeitsschuhechef weist in seiner Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf hin, dass ein Angebot nicht unverbindlich ist.

2.2. Nach Annahme eines von Arbeitsschuhechef unterbreiteten Angebots durch den Kunden hat Arbeitsschuhechef das Recht, das Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Angebotsannahme zu widerrufen.

2.3. Der Vertrag kommt zustande, wenn Arbeitsschuhechef die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt oder wenn Arbeitsschuhechef mit der Lieferung der bestellten Artikel beginnt. Arbeitsschuhechef behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4. Tiefstpreisgarantie. Dies gilt nur, wenn die Bestellung noch keine Bestellung ist.

Sobald die Bestellung definitiv eine Bestellung ist, kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Artikel 3 Preise

3.1. Die Preise und sonstigen Bedingungen, die in einem Angebot von Arbeitsschuhechef genannt werden, basieren auf der Art und Anzahl der Produkte, die in dem betreffenden Angebot genannt werden. Wenn eine Bestellung hinsichtlich der Art, des Typs oder der Anzahl des Produkts oder anderer Bedingungen der Bestellung vom Angebot abweicht, ist Arbeitsschuhechef nicht an die Preise und Bedingungen seines Angebots gebunden.

3.2. Alle Preise sind Nettopreise, ohne Steuern und Abgaben (einschließlich Umsatzsteuer und Ein- und Ausfuhrzölle) und ohne sonstige Kosten wie Versicherung und Transport. Alle Beträge sind in Euro angegeben.

3.3. Arbeitsschuhechef ist berechtigt, die Preise für die zu liefernden Produkte einseitig zu erhöhen. Arbeitsschuhechef wird den Kunden mindestens einen Monat vor Vertragsabschluss schriftlich über die Preiserhöhung informieren, sofern dies vernünftigerweise möglich ist.

3.4. Für den Fall, dass Arbeitsschuhechef einseitig eine Erhöhung von mehr als 5% der vereinbarten Preise festlegt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Wenn der Kunde den Vertrag aus diesem Grund auflöst, ist Arbeitsschuhechef nicht verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dem Kunden durch die Auflösung entstehen kann.

Artikel 4 Zahlung

4.1. Arbeitsschuhechef ist jederzeit berechtigt, die vollständige oder teilweise Vorauszahlung des vereinbarten Preises oder die Lieferung per Nachnahme zu verlangen.

4.2. Arbeitsschuhechef behält sich jederzeit das Recht vor, eine Sicherheit für die Zahlung oder eine Vorauszahlung zu verlangen, wobei die Erfüllung seiner Verpflichtungen ausgesetzt werden kann, bis die geforderte Sicherheit geleistet wurde.

4.3. Die Zahlung der Rechnungen muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf die in der Rechnung angegebene Weise erfolgen. Wenn der Kunde Grund sieht, den Rechnungsbetrag anzufechten, muss er dies innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich tun. Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Kunde nicht mehr auf die Unrichtigkeit der Rechnung berufen.

4.4. Die Zahlung erfolgt unter Angabe (der Rechnungsnummer) der Rechnung, für die die Zahlung geleistet wird. Fehlt die Angabe der Rechnungsnummer, gelten die Bestimmungen von Artikel 6:43 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

4.5. Die Zahlung einer Rechnung dient zunächst zur Reduzierung der Kosten, dann zur Reduzierung der fälligen Zinsen und schließlich zur Reduzierung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen.

4.6. Die Frist von 14 Tagen ist eine strenge Frist. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Kunde daher von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf.

4.7. Für spätere Zahlungen über Billink werden zusätzliche Kosten berechnet.

Artikel 5 Folgen des Verzugs des Auftraggebers

5.1. Sobald der Kunde mit einer oder mehreren Verpflichtungen gegenüber Arbeitsschuhechef in Verzug ist, werden alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Forderungen von Arbeitsschuhechef gegenüber diesem Kunden sofort fällig.

5.2. Im Falle eines Verzugs des Kunden schuldet der Kunde Zinsen in Höhe von 1,5 % für jeden angefangenen Monat, um den die Zahlungsfrist überschritten wurde. Die fälligen Zinsen werden auf den Teil des geschuldeten Gesamtbetrags (einschließlich Umsatzsteuer und Kosten) berechnet, der nicht bezahlt worden ist.

5.3.Bei Verzug des Auftraggebers ist der Auftraggeber verpflichtet, alle außergerichtlichen Inkassokosten von Arbeitsschuhechef zu erstatten. Die Inkassokosten werden nach dem Inkassotarif der niederländischen Anwaltskammer berechnet, mit einem Mindestbetrag von 70 €. Arbeitsschuhechef ist nicht verpflichtet nachzuweisen, dass die außergerichtlichen Inkassokosten bis zu dem genannten Prozentsatz oder Betrag tatsächlich bei ihm angefallen sind.

 

Artikel 6 Lieferung von Produkten/Lieferzeit/Rücksendungen

6.1. Die in einem Vertrag angegebene Lieferzeit ist ein Richtwert. Der Kunde kann aus der Überschreitung der Lieferfrist keine Rechte ableiten. Die Überschreitung einer von Arbeitsschuhechef angegebenen Lieferfrist bringt Arbeitsschuhechef nicht in Verzug. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Überschreitung der im Vertrag angegebenen oder anderweitig vereinbarten Lieferfrist ergeben.

6.2. Die im Vertrag angegebene Lieferfrist verlängert sich in jedem Fall um den Zeitraum, in dem der Auftraggeber mit einer Verpflichtung gegenüber Arbeitsschuhechef in Verzug ist oder in dem Arbeitsschuhechef berechtigt ist, sich auf ein Recht auf Aussetzung oder höhere Gewalt zu berufen.

6.3.Sobald Arbeitsschuhechef die bestellten Produkte in seinem Lager zur Auslieferung an den Kunden bereithält, wird er den Kunden benachrichtigen.

6.4. Die Lieferung erfolgt, indem Arbeitsschuhechef die Produkte an einem von ihm bestimmten Ort in seinen Räumlichkeiten bereitstellt, wo diese Produkte vom Kunden nach Unterzeichnung einer Quittung in Empfang genommen werden können. Nach Erhalt der Produkte gehen diese auf das Risiko des Kunden.

6.5. Verstreicht eine Frist von acht Tagen, nachdem Arbeitsschuhechef dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Produkte zur Lieferung bereitstehen, ohne dass diese vom Kunden abgeholt wurden, geht das Risiko auf den Kunden über. Außerdem schuldet der Kunde ab diesem Zeitpunkt Arbeitsschuhechef eine Gebühr für die Nutzung der Räumlichkeiten in Höhe von 1% des Rechnungsbetrags für jede angefangene Woche, in der die Produkte in den Räumlichkeiten bereitstehen.

6.6.Wenn Arbeitsschuhechef und der Kunde vereinbart haben, dass Arbeitsschuhechef die Produkte an eine vom Kunden angegebene Adresse liefert, hat Arbeitsschuhechef die Verpflichtung erfüllt, indem er die Produkte einmal an die Adresse geliefert hat. Der Empfang an dieser Adresse erfolgt auf Risiko des Kunden. Arbeitsschuhechef ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Person, die die Produkte erhält, dazu berechtigt ist, oder zu prüfen, ob der Kunde die richtige Adresse angegeben hat. Wenn die Produkte bei der Lieferung nicht ankommen, gilt das, was ansonsten in den Lieferbedingungen vorgesehen ist, mit der Maßgabe, dass das Risiko ab dem Zeitpunkt, an dem die Produkte zur Lieferung an die angegebene Adresse angeboten werden, auf den Kunden übergeht.

6.7. Arbeitsschuhechef ist berechtigt, Produkte in Teilen zu liefern. Die Bestimmungen zur Lieferung in diesen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Teil separat.


6.8. Möchten Sie Ihr Produkt umtauschen oder Ihr Geld innerhalb der vereinbarten Frist zurückerhalten? Die Rücksendung (Porto) geht zu Lasten des Kunden. Wenn Sie Ihr Produkt umtauschen möchten, senden wir Ihnen das gewünschte Produkt portofrei zurück.

Artikel 7 Mängel bei der Lieferung

7.1.  Der Kunde ist verpflichtet, bei der Lieferung zu prüfen, ob die gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen und ob die Produkte äußerlich sichtbare Mängel aufweisen. Solche Mängel müssen sofort auf der Quittung gemeldet werden.

Wenn auf der Empfangsbestätigung keine äußerlich sichtbaren Mängel vermerkt sind, wird davon ausgegangen, dass die Produkte ohne solche Mängel geliefert wurden.

7.2. Nicht offensichtliche Mängel müssen Arbeitsschuhechef innerhalb von 2 Wochen nach ihrer Entdeckung oder dem Zeitpunkt, zu dem die Mängel vernünftigerweise hätten entdeckt werden können, gemeldet werden. Nicht sichtbare Mängel müssen in jedem Fall innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Lieferung gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde keine Ansprüche mehr gegen Arbeitsschuhechef aus dem

mit der Begründung, dass die Produkte mangelhaft sind oder anderweitig nicht dem Vertrag entsprechen, was in jedem Fall einen Anspruch auf Reparatur, Ersatz der Sache oder Entschädigung und den Anspruch auf Auflösung des Vertrages umfasst.

7.3. Im Falle einer rechtzeitigen Mängelrüge wird Arbeitsschuhechef, wenn er die Mängelrüge für begründet hält, nach eigenem Ermessen den Mangel reparieren oder ersetzen oder die durch den Mangel entstandene Wertminderung des Produkts ausgleichen. In keinem Fall erhöht der Wert der von Arbeitsschuhechef nach der Meldung des Mangels erbrachten Leistung den Preis des mangelhaften Teils des gelieferten Produkts. Arbeitsschuhechef haftet nicht für Schäden, die durch den Mangel verursacht werden. Arbeitsschuhechef ist auch nicht verpflichtet, eine andere Leistung als die von ihm gewählte Leistung gemäß dieser Bestimmung zu erbringen.

7.4 Gelieferte Waren werden von Arbeitsschuhechef nicht zurückgenommen, es sei denn, Arbeitsschuhechef möchte die Waren als Maßnahme zur Behebung rechtzeitig gemeldeter Mängel zurücknehmen. Wenn und Arbeitsschuhechef Kunde ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, dass, ob unter bestimmten Bedingungen oder nicht. Die Produkte können vom Kunden zurückgegeben werden, der Kunde muss die gesamte Bestellung zurückgeben. Die Produkte müssen sich in ihrem ursprünglichen Zustand und in der Originalverpackung befinden. Die Kosten für die Rücksendung, einschließlich der Transportkosten, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Produkte werden mit Zustimmung von Arbeitsschuhechef n aufgrund einer begründeten Mängelrüge zurückgesandt. Arbeitsschuhechef schreibt dem Kunden den Rechnungsbetrag dieser Produkte gut, abzüglich der im Zusammenhang mit der Rücknahme entstandenen Kosten und der Höhe der Wertminderung der Produkte.

Artikel 8 Verarbeitete Erzeugnisse

8.1.Wenn Arbeitsschuhechef vom Auftraggeber den Auftrag erhält, Produkte zu liefern, die nach dem Wunsch des Auftraggebers mit einem (gedruckten) Bild oder einer anderen Bearbeitung versehen werden sollen, muss der Auftraggeber rechtzeitig klare Anweisungen und reproduzierbares Material von guter Qualität zur Verfügung stellen, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.

8.2 Arbeitsschuhechef ist nur dann verpflichtet, dem Kunden vor der Lieferung einen Korrekturabzug oder ein Muster zur Genehmigung zuzusenden, wenn dies vom Kunden vor oder bei der Auftragserteilung schriftlich vereinbart wurde. In diesem Fall verpflichtet sich Arbeitsschuhechef, dem Kunden einen Korrekturabzug oder ein Muster vorzulegen. Dieser Korrekturabzug oder dieses Muster gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde den Korrekturabzug oder das Muster nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen danach schriftlich und unter Angabe von Gründen abgelehnt hat. Der Kunde akzeptiert im Voraus geringfügige Abweichungen vom Proof oder Muster. Geringfügige Abweichungen umfassen in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, Unterschiede in den Farbnuancen. Der Kunde kann aus solchen Abweichungen keine Rechte gegenüber . Arbeitsschuhechef

8.3. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Demo-Entwurf und den Arbeiten, die für die Zusammensetzung und Verarbeitung der verarbeiteten Produkte durchgeführt werden müssen, gehen zu Lasten des Kunden.

8.4. Arbeitsschuhechef ist berechtigt, maximal 10% mehr oder weniger als die Anzahl der vom Kunden bestellten verarbeiteten Produkte zu liefern und dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8.5. Alle Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Designrechte usw., die sich auf die von Arbeitsschuhechef verarbeiteten Produkte beziehen oder darauf ruhen, gehören Arbeitsschuhechef.

8.6.Der Auftraggeber überträgt Arbeitsschuhechef das Eigentum an allen (Hilfs-)Materialien, die er Arbeitsschuhechef zur Verfügung gestellt hat und die Arbeitsschuhechef für die Verarbeitung der an den Auftraggeber zu liefernden Produkte benötigt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Formen, Filme und Goldmaster von (Hilfs-)Materialien (Form-)Anforderungen müssen beachtet werden, oder es müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, der Auftraggeber wird bei der Fertigstellung oder Ausführung mitwirken.

8.7. Alle Kosten, die Arbeitsschuhechef im Zusammenhang mit den von Arbeitsschuhechef durchzuführenden Arbeiten zum Zwecke der Zusammenstellung und Verarbeitung zu den verarbeiteten Produkten entstehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

8.8. Die Bestimmungen von Titel 7, Abschnitt 1 des Buches 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie alle anderen Bestimmungen des Buches 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die damit zusammenhängende Angelegenheiten regeln, gelten nicht für die Arbeiten, die Arbeitsschuhechef für den Kunden im Sinne dieses Artikels ausführt.

Artikel 9 Höhere Gewalt

9.1. Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, aufgrund dessen die (weitere) Erfüllung des Vertrages durch Arbeitsschuhechef vernünftigerweise nicht verlangt werden kann. Dazu gehören in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, Export- und/oder Importverbote, ein von einem Dritten gegen Arbeitsschuhechef verhängtes Verbot, Produkte zu liefern, aufgrund eines Konflikts mit gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechten eines Dritten, Streiks, Feuer und andere Katastrophen, die den Geschäftsbetrieb verhindern oder einschränken, Mangel an Roh- und/oder Hilfsstoffen, Transportbehinderungen, Kriege, Unruhen und Maßnahmen höherer Behörden, unabhängig davon, ob diese Umstände bei Arbeitsschuhechef oder bei seinen Lieferanten auftreten.

9.2. Im Falle höherer Gewalt auf Seiten von Arbeitsschuhechef hat Arbeitsschuhechef das Recht, nach eigenem Ermessen die Ausführung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass Arbeitsschuhechef verpflichtet ist, dem Auftraggeber einen Schaden zu ersetzen. Eine solche höhere Gewalt gibt dem Abnehmer nicht das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, es sei denn, der Abnehmer weist nach, dass der Schaden, den er infolge der höheren Gewalt auf Seiten von Arbeitsschuhechef erleidet, so groß ist, dass von dem Abnehmer oder dem Lieferanten nicht verlangt werden kann, den Vertrag für den nicht erfüllten Teil aufrechtzuerhalten.

Artikel 10 Eigentumsvorbehalt

10.1. Alle von Arbeitsschuhechef an den Auftraggeber gelieferten Produkte werden unter der aufschiebenden Bedingung übertragen, dass der Auftraggeber alle Forderungen von Arbeitsschuhechef an den Auftraggeber bezahlt hat.

10.2. Die Bestimmungen von Absatz 1 gelten auch für Forderungen von Arbeitsschuhechef aufgrund der Nichterfüllung eines Vertrags durch den Auftraggeber.

10.3. Wenn Arbeitsschuhechef begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Arbeitsschuhechef nicht nachkommen wird, ist Arbeitsschuhechef berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzunehmen. Nach der Rücknahme wird dem Kunden der Marktwert der zurückgenommenen Produkte gutgeschrieben. Der Marktwert ist in keinem Fall höher als der ursprüngliche Kaufpreis, abzüglich der Kosten, die Arbeitsschuhechef im Zusammenhang mit der Rücknahme entstanden sind, und etwaiger älterer Beträge, für die Arbeitsschuhechef gegenüber dem Auftraggeber eine Aufrechnung geltend machen kann.

Artikel 11 Auflösung/Aussetzung/Abwicklung

11.1. Arbeitsschuhechef hat unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte das Recht, den Vertrag im Falle eines Konkurses, einer Zahlungseinstellung oder einer Liquidation des Unternehmens des Kunden oder im Falle einer drastischen Änderung der Kontrollverhältnisse beim Kunden mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

11.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Recht auf Auflösung, Aussetzung, Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegenüber Arbeitsschuhechef geltend zu machen.

Artikel 12 Haftung

12.1. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Arbeitsschuhechef haftet Arbeitsschuhechef nicht für Schäden, die dem Kunden infolge eines Verhaltens von Arbeitsschuhechef (oder einer Person, für die Arbeitsschuhechef nach dem Gesetz haftet) bei der Erfüllung des Vertrags oder anderweitig entstehen.

12.2. Falls Arbeitsschuhechef für einen vom Kunden erlittenen Schaden haftet, ist der Schaden, den Arbeitsschuhechef zu ersetzen hat, niemals höher als der Rechnungswert der gelieferten Produkte, deren Mangel die Ursache für den Schaden war, oder, falls

dies nicht ermittelt werden kann, der Rechnungswert der an den Kunden gelieferten Produkte zum Zeitpunkt des Schadenseintritts.

Artikel 13 Entschädigung und Schadenersatz

Der Kunde stellt Arbeitsschuhechef von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Vertrag frei und hält sie schadlos.

 

Kapitel III Schlussbestimmungen

Artikel 14 Änderungsanträge

14.1. Änderungen, Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie in einem von Arbeitsschuhechef unterzeichneten Schreiben niedergelegt sind.

14.2 Sobald diese Bedingungen mit eventuellen Ergänzungen, Zusätzen oder Änderungen gelten, werden alle anderen zuvor zwischen den Parteien geltenden Vereinbarungen hinfällig.

Artikel 15 Teilweise Nichtigkeit

Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien werden (eine) neue Bestimmung(en) festlegen, die an ihre Stelle treten soll(en) und die die Absicht der ursprünglichen Vereinbarung so weit wie rechtlich möglich umsetzen.

Artikel 16 Vorrang des niederländischen Textes

Sofern eine Version dieser Bedingungen in einer anderen Sprache als Niederländisch verbreitet wird, gilt für die Auslegung der Bedingungen dennoch der niederländische Text.

Artikel 17 Inkrafttreten

Die Bedingungen sind ab dem 1. September 2006 gültig.

Artikel 18 Rechtswahl und Wahl des Gerichtsstands

18.1. Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitsschuhechef und seinem Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.

18.2. Alle Streitigkeiten zwischen Arbeitsschuhechef und seinen Kunden im Zusammenhang mit oder aus einem Vertrag werden von den Parteien ausschließlich vor dem zuständigen Gericht in Arnheim, Niederlande, ausgetragen.